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Ludwig Knöpfle

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Energienews


09.02.2021

progres.nrw: NRW fördert wieder umweltfreundliche Energietechniken

Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie  Unternehmen, die klimafreundliche Technologien einsetzen wollen, können ab sofort wieder Zuschüsse aus dem Programm progres.nrw beantragen. Anträge lassen sich voraussichtlich bis zum 20. November 2021 stellen.

Mit progres.nrw unterstützt Nordrhein-Westfalen beispielsweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und eine Kombination aus Holzpelletsheizung und Solarthermie, aber auch gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme. Zuschüsse erhält ebenfalls, wer einen Batteriespeicher in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage installieren möchte.  Im vergangenen Jahr hat das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium so viele Anlagen wie noch nie seit Bestehen des Programms gefördert. Mit rund 25.000 Zuwendungsbescheiden und einer Gesamtfördersumme von 49,3 Millionen Euro konnte es fast dreimal so viele Anträge und insgesamt mehr als doppelt so viele Fördermittel wie im Vorjahr bewilligen. Schwerpunkte der vergangenen Förderperiode waren elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage (30,8 Millionen Euro), Wohnungslüftungsanlagen (fünf Millionen Euro) und geothermische Bohrungen für Erdwärmepumpen (4,5 Millionen Euro). Private Hausbesitzerinnen und -besitzer und Unternehmen können seit 4. Februar 2021 wieder online Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg stellen.

Auf folgende Änderungen bei progres.nrw weist die Bezirksregierung Arnsberg hin

  • Batteriespeicher: Der Fördersatz für Batteriespeicher wird von 200 auf 150 Euro je Kilowattstunde abgesenkt. Das maximal zulässige Verhältnis der PV-Leistung in Kilowatt zur Batteriespeicherkapazität in Kilowattstunden beträgt eins zu drei statt eins zu zwei. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 75.000 Euro.
  • Wärmeübergabestationen: Der Fördersatz für Wärmeübergabestationen wird auf 1.000 Euro je Anlage vereinheitlicht. Bisher hatte es je nach Anlagengröße entweder 1.000 oder 1.500 Euro gegeben. Auch Unternehmen können wieder eine Förderung beantragen.
  • Biomasseanlagen: Für Kombikessel (Hybridkessel) und Holzhackschnitzelkessel wird der Fördersatz von 1.250 auf 1.000 Euro je Anlage gesenkt. Im Neubau werden nur noch Pelletskessel mit Brennwerttechnik, wassergeführte Pelletsöfen und Holzvergaseröfen gefördert.
  • Geothermie – Erdwärmekollektoren: Bei Erdwärmekollektoren wird im Neubau der Fördersatz von 3,25 auf drei Euro pro Quadratmeter gesenkt und im Bestandsbau von 6,50 auf sechs Euro pro Quadratmeter.
  • Wohngebäude – Passivhaus-Standard und Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard: Die Gebäudestandards werden nur noch innerhalb des Landesprojekts „100 Klimaschutzsiedlungen“ gefördert. Ein Link für die Antragstellung wird auf Anfrage zugesandt.
  • Außerdem weist die Bezirksregierung auf das Verbot eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns hin.
  • Quelle: Wirtschaftsministerium NRW / Bezirksregierung Arnsberg / jb

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