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Energieausweis

Seit der Energieeinsparverordnung(EnEV) 2007 muss für bestehende Häuser die verkauft, vermietet oder verpachtet werden ein Energieausweis vorliegen.
 

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten liefert. Hier sind einige wichtige Punkte zum Energieausweis:

  1. Zweck: Der Energieausweis soll potenziellen Käufern und Mietern Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie praktische Hinweise zur Verbesserung der Energieeffizienz geben.

  2. Arten von Energieausweisen:

    • Bedarfsausweis: Basierend auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes.

    • Verbrauchsausweis: Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre.

  3. Pflicht: Ein Energieausweis ist bei Neubauten, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Wohngebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahmen gelten unter anderem für Baudenkmäler und Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.

  4. Inhalt: Der Energieausweis enthält Angaben wie Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch, Primärenergiebedarf bzw. Primärenergieverbrauch und Treibhausgasemissionen. Diese Angaben werden in Kilowattstunden (Treibhausgase in Kilogramm) pro Jahr und Quadratmeter Gebäudefläche ausgewiesen.

  5. Gültigkeit: Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre lang gültig.

  6. Kosten: Die Kosten für einen Energieausweis können je nach Komplexität des Gebäudes und der Art des Ausweises variieren





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